Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen meckmann|partner und den Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), welche sämtliche von meckmann|partner zu erbringenden Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben. meckmann|partner ist in der Erfüllung seiner Leistung selbstständig tätig. Eine vorübergehende Eingliederung in projektbezogene Prozesse und Arbeitszeiten steht dem nicht zu wider.
  2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
  3. Die Entgegennahme oder Übergabe des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung dieser Bedingungen, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche.

§2 Schriftform

Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) oder E-Mail gewahrt.

§3 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von meckmann|partner sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch meckmann|partner bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses kann auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) oder E-Mail gewahrt werden.
  2. Die entsprechende Auftragserteilung des Kunden ist ein bindendes Angebot.
  3. Angebotene Planungs- und Technikkonzepte genießen Urheber-Rechtsschutz. Die Weitergabe von Konzeption, Materialaufstellung und sonstiger durch meckmann|partner erarbeiteten Inhalte an dritte Personen ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis von meckmann|partner gestattet. Verstöße werden gerichtlich verfolgt.

§4 Transporte

  1. Transportkosten (wie z.B. Porto) für Waren jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Bestellte Waren werden, wenn vom Kunden nicht anders gewünscht, als nicht versicherte Sendung über die Deutsche Post AG versendet.
  3. Die Haftung von meckmann|partner für versendete Waren endet bei der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen.

§5 Lieferzeit

  1. Liefertermine und -zeiten sind stets unverbindlich, werden jedoch bestmöglich eingehalten. Teil- und Vorlieferungen sind zulässig.
  2. Bei Verzug ist eine Rücktrittserklärung erst nach einer angemessenen Nachfristsetzung möglich, jedoch ohne Wirkung auf bereits erfolgte Teile oder Vorlieferungen.
  3. Verzug aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung erschweren oder unmöglich machen (z.B. behördliche Anordnungen, Streik, Leistungsausfall Dritter, etc.) sind auch im Falle zugesicherter Liefertermine nicht zu verantworten. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Auslauffrist.

§6 Umfang und Ausführung von Aufträgen

  1. Für den Lieferumfang oder Ausführung einer Sach- oder Dienstleistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von meckmann|partner maßgebend.
  2. Leistungen, die notwendigerweise zur Erfüllung der Hauptleistung erforderlich sind, schließt die schriftliche Auftragsbestätigung ohne schriftlichen Zusatz ein. Entstehen meckmann|partner durch diese Zusatzleistungen eine höhere Gefahr, so sind die Leistungen schriftlich zu regeln und extra zu vergüten.
  3. Sollten sich Arbeiten ohne das Verschulden von meckmann|partner verzögern oder verlängern, ist die entstehende Mehrleistung vom Kunden zu vergüten. meckmann|partner ist verpflichtet, sich mit den vom Kunden benannten Unternehmern zur Koordination und Organisation einer Dienstleistung abzustimmen.
  4. meckmann|partner ist verpflichtet, dem Kunden jederzeit ohne gesonderte Vergütung Auskunft über den Stand seiner Dienstleistung zu geben.
  5. Wünscht der Kunde, dass Teile einer Lieferung oder Dienstleistung an Dritte geliefert oder erbracht werden, so ist und bleibt der Kunde Vertragspartner.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Geschäfte unter Umgehung von meckmann|partner mit von meckmann|partner beauftragten Vor- oder Subunternehmer abzuschließen.

§7 Zusätzliche Dienstleistung

  1. Für zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere zusätzliche Transporte, Anforderungen oder Dienstleistungen, die über den Rahmen des nach §3 abgegebenen Angebots hinausgehen, ist meckmann|partner berechtigt, die Zahlung eines entsprechenden Entgeltes zu verlangen.
  2. Für die Erfüllung einer Dienstleistung notwendigen Besprechungen und Ortstermine sind gesondert zu vergüten.

§8 Aufwendungen bei Dienstleistungen

Jegliche meckmann|partner entstehenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung einer vertraglich
vereinbarten Leistung anfallen, werden durch den Kunden erstattet. Hierzu gehören insbesondere:

  1. Bürokosten wie Telefon, Telefax, Porto, Kopien
  2. Reisekosten 2. Klasse (bei Flügen Economy)
  3. Reisekosten PKW (0,50€/km)
  4. Transferkosten (Taxi) zwischen Bahnhof, Flughafen, Hotel und Produktionsstätte
  5. Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend der gültigen Sätze
  6. Hotelkosten an der Produktionsstätte (Einzelzimmer)

§9 Dauer von Verträgen und Stornierung durch den Kunden

  1. Die Dauer eines Auftrages richtet sich nach den im Vertrag bzw. Angebot genannten Laufzeiten/Fristen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um die genannte Laufzeit/Frist, wenn nicht einer der Vertragspartnerentsprechend der im Vertrag genannten Frist vor Ablauf des Vertrages erklärt hat, dass er das Vertragsverhältnis nicht fortzusetzen beabsichtige.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Die Erklärung, mit der einer der Vertragspartner dem anderen mitteilt, dass er den Vertrag nicht fortzusetzen beabsichtige, und die Kündigung bedürfen der Schriftform.
  4. Bei Einzelaufträgen ohne Vertragslaufzeit hat der Kunde das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Beginn einer Dienstleistung oder Warenlieferung ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).
  5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Preises, wenn spätestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung oder Termin der Warenlieferung storniert wird, 50% des vereinbarten Preises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Beginn der Dienstleistung oder Termin der Warenlieferung storniert wird und 80% des vereinbarten Preises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Beginn der Dienstleistung oder Termin der Warenlieferung storniert wird.
  6. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei meckmann|partner maßgeblich.

§10 Vergütung/Abrechnung

  1. Die von meckmann|partner abzurechnenden Leistungen werden nach den im Vertrag bzw. Angebot bezeichneten Posten vergütet/abgerechnet.
  2. Die Beweislast für falsche Leistungsabrechnungen liegen beim Kunden.

§11 Zahlung

  1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des §3 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti zum vereinbarten Beginn der Dienstleistung, bei Abholung oder Lieferung einer Ware oder Mietsache fällig (Vorauskasse), spätestens jedoch unmittelbar nach Rechnungserhalt.
  2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
  3. Aufrechnungsrecht und Zurückbehaltungsrecht des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges ohne gesonderte Mahnung oder Hinweis mit einem Zinssatz von 15% effektiv p. a. als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso werden anfallende Mahngebühren dem Kunden berechnet.
  5. Bei Verzug einer Zahlung ist meckmann|partner berechtigt, die weitere Benutzung von Mietsachen ohne Einhaltung einer Frist zu untersagen. Der Kunde ermächtigt meckmann|partner unwiderruflich, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, Mietgeräte oder gelieferte Waren jederzeit zurückzunehmen und verzichtet insoweit auf die Ausübung eines eventuellen Hausrechts.

§12 Schadenersatz

  1. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden.
  2. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadenursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von meckmann|partner beruhen und Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
  3. Soweit die Haftung von meckmann|partner ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, freien Mitarbeitern oder sonstigen von meckmann|partner beauftragten Personen.

§13 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von meckmann|partner

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstler, Sportler oder Zuschauer etc., zugunsten von meckmann|partner zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von meckmann|partner ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte.
  2. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er meckmann|partner von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit meckmann|partner Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.

§14 Haftung für Dritte

meckmann|partner übernimmt keine Haftung für Dritte, die ihm vom Kunden zur Erfüllung einer Leistung zur Verfügung gestellt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im Falle der schriftlich vereinbarten Übernahme von Auftraggeber-Pflichten durch meckmann|partner, geht meckmann|partner von der unternehmerischen Selbstständigkeit und der Volljährigkeit dieser Personen aus, soweit ihm vom Auftraggeber nichts Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt wird.

§15 Haftung bei einer Dienstleistung

  1. meckmann|partner und der Kunde haften einander für eigenes Verschulden sowie für das ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen (BGB §§276, 278).
  2. Für Fälle, in denen sich meckmann|partner gegenüber dem Kunden oder Dritten schadensersatzpflichtig macht, weist er für die sich daraus ergebenden Schadensersatzforderungen eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nach.
  3. Für Fälle, in denen meckmann|partner als ordentlicher Vertreter des Kunden tätig wird, hat der Kunde ihn hinsichtlich des für ihn daraus erwachsenden Risikos in seiner eigenen Betriebshaftpflicht auf eigene Kosten mit anzumelden. Unterlässt er dies, so hat er daraus entstehende Folgen zu vertreten.

§16 Gewährleistung

  1. Es besteht keine Gewährleistung für eine Dienstleistung, wenn der Kunde bis zum Ende einer zu erbringenden Leistung keinen schriftlichen Einwand gegen ihre Mangelfreiheit erhoben hat. In diesem Fall gilt die Dienstleistung als abgenommen. Nachbesserungen nach einer Abnahme gelten nach §7 als zusätzliche Dienstleistungen und werden gesondert vergütet.
  2. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungen, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von meckmann|partner oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen ist und nicht dem Vertragsziel entsprechen.
  3. Technisch bedingte Abweichungen von im Vertrag zugesicherten Eigenschaften stellen keinen Mangel
    dar.

§17 Kündigung des Vertrages

  1. Unbeschadet in der §9 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von meckmann|partner zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
  2. Bei einer Kündigung seitens des Kunden hat dieser meckmann|partner für bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
  3. meckmann|partner ist zur Kündigung berechtigt, wenn ihm durch das Tun oder Unterlassen des Kunden die Erbringung seiner Leistung nicht mehr zuzumuten ist. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen, und dies erst, nachdem meckmann|partner dem Kunden eine angemessene Frist zur Änderung der dazu führenden Umstände gegeben hat.
  4. meckmann|partner ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Kunde nach wiederholter Aufforderung nicht an die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV, der Vorschriften der Berufsgenossenschaften BGV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, hält. Der Kunde hat meckmann|partner für bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
  5. meckmann|partner ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.
  6. Sofern die Parteien Ratenzahlung des Kunden vereinbart haben, kann meckmann|partner den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Kunde bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlung in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.

§18 Verbrauchsmaterial, Handelsware

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von meckmann|partner. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.

§19 Referenznennung

Mit Vertragsunterzeichnung bzw. Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass meckmann|partner diesen Kunden als Referenz nennen darf ohne eine weitere zusätzliche schriftliche Genehmigung seitens des Kunden einholen zu müssen.

§20 Schlussbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen meckmann|partner und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Düsseldorf.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht in den Vertrag eingebunden werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Abweichungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Technische oder künstlerische Informationen werden nach bestem Wissen erteilt, sind jedoch unverbindlich.