§1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB
genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse
zwischen meckmann|partner und den Vertragspartnern (nachfolgend Kunde
genannt), welche sämtliche von meckmann|partner zu erbringenden Sach-
und Dienstleistungen zum Gegenstand haben. meckmann|partner ist in
der Erfüllung seiner Leistung selbstständig tätig. Eine vorübergehende
Eingliederung in projektbezogene Prozesse und Arbeitszeiten steht dem
nicht zu wider.
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten
ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden haben keine Gültigkeit.
- Die Entgegennahme oder
Übergabe des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung dieser
Bedingungen, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche.
§2 Schriftform
Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird
diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) oder E-Mail
gewahrt.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote von meckmann|partner sind grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden
sowie die Auftragsbestätigung durch meckmann|partner bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses kann auch durch Übermittlung
durch Fernkopie (Telefax) oder E-Mail gewahrt werden.
- Die entsprechende Auftragserteilung des Kunden ist ein bindendes Angebot.
- Angebotene
Planungs- und Technikkonzepte genießen Urheber-Rechtsschutz. Die
Weitergabe von Konzeption, Materialaufstellung und sonstiger durch meckmann|partner erarbeiteten Inhalte an dritte Personen ist nur mit
dem schriftlichen Einverständnis von meckmann|partner gestattet.
Verstöße werden gerichtlich verfolgt.
§4 Transporte
- Transportkosten (wie z.B. Porto) für Waren jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
- Bestellte
Waren werden, wenn vom Kunden nicht anders gewünscht, als nicht
versicherte Sendung über die Deutsche Post AG versendet.
- Die Haftung von meckmann|partner für versendete Waren endet bei der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen.
§5 Lieferzeit
- Liefertermine und -zeiten sind stets unverbindlich, werden
jedoch bestmöglich eingehalten. Teil- und Vorlieferungen sind zulässig.
- Bei Verzug ist eine Rücktrittserklärung erst nach einer
angemessenen Nachfristsetzung möglich, jedoch ohne Wirkung auf bereits
erfolgte Teile oder Vorlieferungen.
- Verzug aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung
erschweren oder unmöglich machen (z.B. behördliche Anordnungen, Streik,
Leistungsausfall Dritter, etc.) sind auch im Falle zugesicherter
Liefertermine nicht zu verantworten. In diesem Fall verlängert sich die
Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Auslauffrist.
§6 Umfang und Ausführung von Aufträgen
- Für den Lieferumfang oder Ausführung einer Sach- oder
Dienstleistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von meckmann|partner maßgebend.
- Leistungen, die notwendigerweise zur
Erfüllung der Hauptleistung erforderlich sind, schließt die
schriftliche Auftragsbestätigung ohne schriftlichen Zusatz ein.
Entstehen meckmann|partner durch diese Zusatzleistungen eine höhere
Gefahr, so sind die Leistungen schriftlich zu regeln und extra zu
vergüten.
- Sollten sich Arbeiten ohne das Verschulden von meckmann|partner verzögern oder verlängern, ist die entstehende
Mehrleistung vom Kunden zu vergüten. meckmann|partner ist
verpflichtet, sich mit den vom Kunden benannten Unternehmern zur
Koordination und Organisation einer Dienstleistung abzustimmen.
- meckmann|partner ist verpflichtet, dem Kunden jederzeit ohne gesonderte
Vergütung Auskunft über den Stand seiner Dienstleistung zu geben.
- Wünscht
der Kunde, dass Teile einer Lieferung oder Dienstleistung an Dritte
geliefert oder erbracht werden, so ist und bleibt der Kunde
Vertragspartner.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine
Geschäfte unter Umgehung von meckmann|partner mit von meckmann|partner beauftragten Vor- oder Subunternehmer abzuschließen.
§7 Zusätzliche Dienstleistung
- Für zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere zusätzliche
Transporte, Anforderungen oder Dienstleistungen, die über den Rahmen
des nach §3 abgegebenen Angebots hinausgehen, ist meckmann|partner
berechtigt, die Zahlung eines entsprechenden Entgeltes zu verlangen.
- Für die Erfüllung einer Dienstleistung notwendigen Besprechungen und Ortstermine sind gesondert zu vergüten.
§8 Aufwendungen bei Dienstleistungen
Jegliche meckmann|partner entstehenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung einer vertraglich
vereinbarten Leistung anfallen, werden durch den Kunden erstattet. Hierzu gehören insbesondere:
- Bürokosten wie Telefon, Telefax, Porto, Kopien
- Reisekosten 2. Klasse (bei Flügen Economy)
- Reisekosten PKW (0,50€/km)
- Transferkosten (Taxi) zwischen Bahnhof, Flughafen, Hotel und Produktionsstätte
- Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend der gültigen Sätze
- Hotelkosten an der Produktionsstätte (Einzelzimmer)
§9 Dauer von Verträgen und Stornierung durch den Kunden
- Die Dauer eines Auftrages richtet sich nach den im Vertrag
bzw. Angebot genannten Laufzeiten/Fristen. Der Vertrag verlängert sich
danach jeweils um die genannte Laufzeit/Frist, wenn nicht einer der
Vertragspartnerentsprechend der im Vertrag genannten Frist vor Ablauf
des Vertrages erklärt hat, dass er das Vertragsverhältnis nicht
fortzusetzen beabsichtige.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die
Erklärung, mit der einer der Vertragspartner dem anderen mitteilt, dass
er den Vertrag nicht fortzusetzen beabsichtige, und die Kündigung
bedürfen der Schriftform.
- Bei Einzelaufträgen ohne
Vertragslaufzeit hat der Kunde das Recht, den Vertrag bis spätestens 3
Tage vor Beginn einer Dienstleistung oder Warenlieferung ohne
Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu
kündigen (Stornierung).
- Die Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der
Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Preises, wenn
spätestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung oder Termin der
Warenlieferung storniert wird, 50% des vereinbarten Preises, wenn
danach spätestens 10 Tage vor Beginn der Dienstleistung oder Termin der
Warenlieferung storniert wird und 80% des vereinbarten Preises, wenn
danach spätestens 3 Tage vor Beginn der Dienstleistung oder Termin der
Warenlieferung storniert wird.
- Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei meckmann|partner maßgeblich.
§10 Vergütung/Abrechnung
- Die von meckmann|partner abzurechnenden Leistungen werden
nach den im Vertrag bzw. Angebot bezeichneten Posten
vergütet/abgerechnet.
- Die Beweislast für falsche Leistungsabrechnungen liegen beim Kunden.
§11 Zahlung
- Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende
Zahlungsmodalitäten in der Form des §3 wirksam vereinbart worden sind,
ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti zum vereinbarten Beginn
der Dienstleistung, bei Abholung oder Lieferung einer Ware oder
Mietsache fällig (Vorauskasse), spätestens jedoch unmittelbar nach
Rechnungserhalt.
- Für den Zeitpunkt der Zahlung
kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die
Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
- Aufrechnungsrecht und Zurückbehaltungsrecht des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Die
Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind
während des Verzuges ohne gesonderte Mahnung oder Hinweis mit einem
Zinssatz von 15% effektiv p. a. als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso
werden anfallende Mahngebühren dem Kunden berechnet.
- Bei
Verzug einer Zahlung ist meckmann|partner berechtigt, die weitere
Benutzung von Mietsachen ohne Einhaltung einer Frist zu untersagen. Der
Kunde ermächtigt meckmann|partner unwiderruflich, im Falle einer
Vertragsverletzung seinerseits, Mietgeräte oder gelieferte Waren
jederzeit zurückzunehmen und verzichtet insoweit auf die Ausübung eines
eventuellen Hausrechts.
§12 Schadenersatz
- Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden (auch für
zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind
ausgeschlossen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss
gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder
sonstigen Vermögensschäden.
- Ausgenommen vom
vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren
Schadenursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln
von meckmann|partner beruhen und Schadenersatzansprüche wegen Fehlens
einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
- Soweit
die Haftung von meckmann|partner ausgeschlossen ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, freien Mitarbeitern oder
sonstigen von meckmann|partner beauftragten Personen.
§13 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von meckmann|partner
- Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen
seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstler, Sportler
oder Zuschauer etc., zugunsten von meckmann|partner zu vereinbaren,
sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss
vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von meckmann|partner ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte.
- Kommt
er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er meckmann|partner von
vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit meckmann|partner Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verhaltens haftet.
§14 Haftung für Dritte
meckmann|partner übernimmt keine Haftung für Dritte, die ihm vom
Kunden zur Erfüllung einer Leistung zur Verfügung gestellt werden,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im Falle der
schriftlich vereinbarten Übernahme von Auftraggeber-Pflichten durch meckmann|partner, geht meckmann|partner von der unternehmerischen
Selbstständigkeit und der Volljährigkeit dieser Personen aus, soweit
ihm vom Auftraggeber nichts Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt wird.
§15 Haftung bei einer Dienstleistung
- meckmann|partner und der Kunde haften einander für eigenes Verschulden sowie für das ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen (BGB §§276, 278).
- Für
Fälle, in denen sich meckmann|partner gegenüber dem Kunden oder
Dritten schadensersatzpflichtig macht, weist er für die sich daraus
ergebenden Schadensersatzforderungen eine Haftpflichtversicherung für
Personen- und Sachschäden nach.
- Für Fälle, in denen meckmann|partner als ordentlicher Vertreter des Kunden tätig wird,
hat der Kunde ihn hinsichtlich des für ihn daraus erwachsenden Risikos
in seiner eigenen Betriebshaftpflicht auf eigene Kosten mit anzumelden.
Unterlässt er dies, so hat er daraus entstehende Folgen zu vertreten.
§16 Gewährleistung
- Es besteht keine Gewährleistung für eine Dienstleistung,
wenn der Kunde bis zum Ende einer zu erbringenden Leistung keinen
schriftlichen Einwand gegen ihre Mangelfreiheit erhoben hat. In diesem
Fall gilt die Dienstleistung als abgenommen. Nachbesserungen nach einer
Abnahme gelten nach §7 als zusätzliche Dienstleistungen und werden
gesondert vergütet.
- Ausgenommen hiervon sind
Dienstleistungen, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Handeln von meckmann|partner oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen
ist und nicht dem Vertragsziel entsprechen.
- Technisch bedingte Abweichungen von im Vertrag zugesicherten Eigenschaften stellen keinen Mangel
dar.
§17 Kündigung des Vertrages
- Unbeschadet in der §9 getroffenen Bestimmungen kann der
Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Dies gilt insbesondere auch, wenn von meckmann|partner zusätzliche
Leistungen zu erbringen sind.
- Bei einer Kündigung seitens des Kunden hat dieser meckmann|partner für bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
- meckmann|partner ist zur Kündigung berechtigt, wenn ihm durch das Tun oder
Unterlassen des Kunden die Erbringung seiner Leistung nicht mehr
zuzumuten ist. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen, und dies
erst, nachdem meckmann|partner dem Kunden eine angemessene Frist zur
Änderung der dazu führenden Umstände gegeben hat.
- meckmann|partner ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Kunde
nach wiederholter Aufforderung nicht an die fortwährende Einhaltung
aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der
Unfallverhütungsvorschriften UVV, der Vorschriften der
Berufsgenossenschaften BGV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher
Elektroingenieure, VDE, hält. Der Kunde hat meckmann|partner für
bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
- meckmann|partner ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche
Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden
eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder
sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches
Vergleichsverfahren eröffnet ist.
- Sofern die Parteien Ratenzahlung des Kunden vereinbart haben, kann meckmann|partner den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist, oder
wenn der Kunde bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlung in einem
Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit
der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen
ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.
§18 Verbrauchsmaterial, Handelsware
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen
Rechnungsbegleichung Eigentum von meckmann|partner. Im Übrigen gelten
diese AGB entsprechend.
§19 Referenznennung
Mit Vertragsunterzeichnung bzw. Auftragserteilung erklärt
sich der Kunde damit einverstanden, dass meckmann|partner diesen Kunden als
Referenz nennen darf ohne eine weitere zusätzliche schriftliche Genehmigung
seitens des Kunden einholen zu müssen.
§20 Schlussbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen meckmann|partner und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist
Verhandlungs- und Vertragssprache.
- Erfüllungsort
sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Düsseldorf.
- Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
nicht in den Vertrag eingebunden werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige
zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen
am nächsten kommt.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Abweichungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Technische oder künstlerische Informationen werden nach bestem Wissen erteilt, sind jedoch unverbindlich.